Der Goloring

Ein eisenzeitliches Heiligtum vom Henge-Charakter im Koberner Wald (Landkreis Koblenz).
Von Josef Röder, Bonner Jahrbücher 1948, S 81 - 132












Der 'Galgenring' von Niederkrüchten
















Abb. 26. Der 'Galgenring' von Niederkrüchten, Kr. Erkelenz. Maßstab 1 : 750.

















Hier sei noch die Beschreibung einer Stätte angeschlossen, die sich in ihrem Aufbau ganz in den Rahmen der Maifestplätze einfügt. Es handelt sich um eine vom Volke als 'Galgenring' bezeichnete spätmittelalterliche oder neu zeitliche Hinrichtungsstätte in der Gemarkung Niederkrüchten (Kr. Erkelenz). Sie besteht aus einem kreisrunden Graben von 70 m Durchmesser mit Innenwall. Ein 2 m breiter Durchlaß durch Wall und Graben bildet den Zugang. Exzentrisch zu Wall und Graben erhebt sich im Innenraum ein oben abgeflachter Hügel von 10,5 m Durchmesser und 0,85 m höchster Höhe, die Stätte des Galgens (Abb. 26). Ob der Platz, wie man im Hinblick auf die Größe des umfriedeten Raumes denken möchte, für größere Versammlungen diente, steht nicht fest. In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, daß auch der Goloring in der Volksüberlieferung als Stätte einer allerdings einmaligen Gerichtshandlung bezeichnet wird. Danach soll der aus der Genovevageschichte - die im ganzen Maifeld eine Rolle spielt - bekannte Übeltäter Golo an dieser Stelle verurteilt und von vier Ochsen zerrissen worden sein. Schon die Form der Strafe läßt auf eine sehr alte Überlieferung schließen. Auch die bereits erwähnte Ballooerkuil ist, wenn sie nicht vielleicht doch ein Henge-Denkmal darstellt, wohl ein solcher Gerichts- und Versammlungsplatz unter freiem Himmel gewesen.

Bei der alten sakralen Bindung des Rechtes werden die alten Orte der Rechtspflege eben auch die Heiligtümer selbst gewesen sein, wie uns im germanischen Norden, aber auch anderwärts, Grabhügel als Kult- und. Gerichtsplätze 1 zugleich bezeugt sind und wie im Mittelalter häufig die Kirchentür oder der Friedhof als Gerichtsorte entgegentreten. Gewiß waren alle diese verschiedenen Lebensbereiche im Mittelalter bereits gespalten. Die Jahresfeste, hatten nichts mehr mit dem Totenkult zu tun. Dieser war mit zuerst unter den kirchlichen Einfluß geraten. Die Feste des Jahresablaufs haben sich zwar außerhalb des kirchlichen Bereichs halten können, haben aber die lebhaftesten Einflüsse von seiten des Kirchenjahres selbst und damit eine Sinnverlagerung erfahren. Ein Ähnliches gilt für die Rechtspflege, die zwar alte vorchristliche Kultgepflogenheiten in ihrer Symbolik lange bewahrt hat, aber gerade den geistigen Umwälzungen, die zur Entstehung des mittelalterlichen Staates führten, nicht weniger als andere Lebensbereiche ausgesetzt war.

















  1. Vgl. etwa G. Haseloff, Offa 3, 1939, und die dort angeführte Literatur.













Zu: Stätten von Jahreszeitenfesten - S. 122
















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