Rechts- und volkskundliche Denkmäler aus dem Neuwieder Becken
Von Josef Röder

Projektstudie Keltendorf Wingarden
Vorzeitforschung, Heimaterkundung, Megalithzeit, Sagen, Legenden, Geschichten, Rheinische Mythologie












I. Hochgerichtsstätten der Pellenz















Während heute der Name Pellenz nur noch an dem bereits umschriebenen Bezirk zwischen Mayen und Andernach hängt, umfaßte er ursprünglich auch noch weite Teile des Maifeldes. W. Iwanski definiert 3 - und für die alte Zeit zweifellos richtig - das Land südlich der Linie Andernach-Laacher See bis zur Mosel hin. Die heutige Pellenz hieß früher die große oder hintere, auch Mendiger Pellenz. Nach dem Weistum von 1335 bildete sie einen Hochgerichtsbezirk, der 14 Dörfer umfaßte (s. unten) mit Gerichtssitz in Niedermendig. Ihr steht die kleine, vordere oder Münsterer Pellenz gegenüber, die gleichfalls einen Hochgerichtsbezirk bildete mit dem Gerichtssitz zu Münstermaifeld (meist nur Münster in den Quellen genannt) und 24 Dörfer umfaßte.

Beide Pellenzen und einige weitere Hochgerichtsbezirke, die gleich weiter unten erwähnt sind, gehörten zum mittelrheinischen Besitz der Pfalzgrafen. Im 12. bis 13. Jahrhundert verlehnen die Pfalzgrafen die Gerichtsbarkeit an verwandte und benachbarte Grafen. Im Jahre 1230 gibt es im Pellenzgebiet noch zwei Gerichtsherren nebeneinander, die Sayner und die Virneburger Grafen. Seit dem 14. Jahrhundert finden wir die Virneburger in dauerndem Besitz der Pellenzgerichte.

In den Lehensreversen gegen die Pfalzgrafen werden noch andere Gerichte als unter die Mendiger oder Münsterer Pellenz fallend gerechnet. Uns interessieren hier nur die Hochgerichte auf den Drei Tonnen und auf dem Bubenheimer Berg.

Unter Erzbischof Baldewin (1307 - 1354) dringt auch Kurtrier nach dem Maifelde hin vor. Im Jahre 1335 erwirkt er Pfandrechte an Gerichten der Münsterer Pellenz, auf den Drei Tonnen und dem Bubenheimer Berg. Ebenso festigte B. die Stellung des Erzstiftes in der Mendiger Pellenz, und ein Schiedsspruch von 1348 stellt fest, daß neben dem Walpoden des Grafen von Virneburg auch ein Amtmann des Erzbischofs sitzen soll.

Im Jahre 1419 erhält das Erzstift für dauernd die Hochgerichtsbarkeit in den 24 Gemeinden der Münsterer Pellenz, den drei Gemeinden des Gerichtes auf den Drei Tonnen und auf dem Bubenheimer Berg. Die Pellenz erscheint als Trierer Lehen des Pfalzgrafen. Wann die Pfalzgrafen die Lehensverpflichtungen eingingen, ist unbekannt. Noch vor dem Tode des letzten Grafen von Virneburg stellt der Kurfürst von der Pfalz 1545 sein Leben dem Erzstift zurück. Bei dem Tode des letzten Grafen von Virneburg fiel der größte Teil der Grafschaft an Trier.

Die geschichtlichen Daten sind nur insoweit aufgeführt, als sie zum Verständnis des Folgenden unbedingt nötig sind. 4 Weitere Einzelheiten folgen bei Behandlung der einzelnen Gerichtsstätten.













1. Die Drei Tonnen - S. 161
















Zum Scanwork - Juli/August 2004 Wisoveg.de, Wingarden.de















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