Rechts- und volkskundliche Denkmäler aus dem Neuwieder Becken
Von Josef Röder

Projektstudie Keltendorf Wingarden
Vorzeitforschung, Heimaterkundung, Megalithzeit, Sagen, Legenden, Geschichten, Rheinische Mythologie












2. Bubenheimer Berg















Zusammen mit dem Gericht auf den Drei Tonnen wurde auch das Bubenheimer Berggericht mehrfach an das Erzstift Trier verpfändet, wodurch auch hier die Ausübung der Grafenrechte endgültig an Trier überging. Die einzelnen Urkunden sind bereits oben angeführt. Kurtrier ließ den Gerichtsbezirk, die sog. Bergpflege, als besonderes Amt verwalten. Das Gericht stand unter einem Waltboten, der zugleich Schultheiß zu metternich war, und war mit den Heimburgen der 12 Dörfer Kettig, Kärlich, Mülheim, Metternich, Güls, Urmitz, Kaltenengers, St. Sebastian (früher Sebastianengers), Kesselheim, Wallersheim, Bubenheim und Rübenach besetzt. Der Vogt von Rübenach war Sprecher dieser Heimburgen. 44

Der Bubenheimer Berg selbst ist ein schmaler Bergrücken, der in das Neuwieder Becken vorspringt und einen prächtigen Rundblick über die ganze Beckenlandschaft und die umgebenden Höhenzüge gewährt.

Das Memorial des Weistums der Bergpflege auf dem Bubenheimer Berg vom Jahre 1550 (12. Dez.) besagt, daß der trierische Amtmann in Koblenz die ganze Bergpflege auf den Bubenheimer Berg zusammengefordert und gefragt habe, „ob Ihnen auch kundig sei, das man zu hienrichtung der missthadigen holz zum galgen und radern in des ordens weltgin daselbst in Mülheim gehauwen habe ...45 Noch heute trägt die Flur an der Spitze des Bubenheimer Berges bei Höhe 120,5 (Mbl. Koblenz 3270) den Namen „Auf dem Urteilsstuhl“. Ebenso ist die Bezeichnung „Galgenhäng“ und „Am Galgen“ unter der Bevölkerung in Bubenheim gebräuchlich. In diesem Namen hat sich das örtliche Zusammenfallen von Gericht und Gerichtsstätte noch bewahrt.

In dem Bericht über die Sitzung des „Landbaugedings“ auf dem Bubenheimer Berg vom Jahre 1556 wird auch die Gerichtsstätte beschrieben: „... uff den Bubenheimer Berge, an einem gewoenlichen offenen platz und ort desselbigen bergs, in die vierkante mit groben höltzern belagt ...46

Wie ich von den verschiedenen Gewährsmännern unabhängig voneinander erfuhr, soll sich bei der genannten Höhe noch vor wenigen Jahren ein deutlich sichtbarer, runder Hügel abgehoben haben, der dann 1939 bei Bauarbeiten zerstört wurde. Vermutlich wird es sich dabei um die eigentliche Galgenstelle handeln und möglicherweise auch wieder um einen Grabhügel. Menschenknochen wurden nach der Angabe auf einem Fragebogen des Landesmuseums Bonn schon vor längerer Zeit „Auf dem Urteilsstuhl“ gefunden. Ob es sich dabei um alte Gräber oder um die Gebeine von Hingerichteten handelt, ist heute natürlich nicht mehr zu entscheiden.

Ferner wurden nach Aussagen der Arbeiter in der Bimsgrube, die von Westen gegen die Flur „Auf dem Urteilsstuhl“ bis an den erwähnten Hügel vorgetrieben wurde, gelegentlich römische Gräber gefunden. Am Ostabhange des Bubenheimer Berges wurden 1938 frührömische Gräber aufgedeckt 47, und am Nordabhang des Berges dicht bei der Straße Andernach - Koblenz sind schon in der Mitte des vorigen Jahrhunderts zahlreiche fränkische Gräber aufgetreten. 48 Eine fränkische Siedlung, vielleicht die Vorgängerin des heutigen Bubenheim, muß in der Nähe gelegen haben. Jedenfalls liegt die Gerichtsstätte in der Nähe römerzeitlicher Gräber, und die Vermutung, daß der Galgenhügel wie im Falle der Drei Tonnen selbst ein Grabhügel war, ist nicht von der Hand zu weisen.













3. Das Mendiger Berggericht - S. 169















Zum Scanwork - Juli/August 2004 Wisoveg.de, Wingarden.de















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